Ausbildung
Praxis:
Die praktische Ausbildung besteht aus den „normalen“ Übungs-Fahrstunden und den „besonderen Ausbildungsfahrten“.
Während die Anzahl der Übungsstunden vom Gesetzgeber nicht genau vorgeschrieben wird, müssen bei den „Sonderfahrten“, zum Beispiel bei der Klasse B, mindestens
5 Fahrstunden auf der Landstraße
4 auf der Autobahn ... (natürlich mit einer kleinen Pause),
und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit absolviert werden.
Zum sicheren Fahren tragen diese „Sonderfahrten“ erheblich bei. Werden sie nicht durchgeführt, steigt das Risiko im Straßenverkehr deutlich an.
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