Information der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm für alle Fahrschulen:
Seit einiger Zeit haben die Antragsteller und Antragstellerinnen die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 zu erwerben. Dies stellt für die Prüflinge eine erhebliche Erleichterung dar und ist aktuell sehr beliebt.
Bei der Antragstellung teilten die Prüflinge auf Nachfrage hin mit, über diese Möglichkeit nicht aufgeklärt worden zu sein und beantragten die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B ohne die o.g. Schlüsselzahl. In den meisten Fällen entscheiden sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen dann erst nach der Vorsprache in der Kreisverwaltung für den B197.
Daraus folgt leider, dass sämtliche Führerscheine ohne diese Schlüsselzahl bestellt werden und bei bestandener Prüfung nicht ausgehändigt werden können.
Es entsteht für uns (die Kreisverwaltung) und für den Antragsteller ein erheblicher Mehraufwand und Mehrkosten.
Aus diesem Grund bittet die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm sämtliche Fahrschulen im Hinblick auf die Kundenfreundlichkeit, ihre Antragsteller frühzeitig, das bedeutet vor der Antragstellung, über diese Möglichkeit aufzuklären.
In künftigen Fällen sind die Mehrkosten für die Bestellung eines neuen Kartenführerscheins vom Antragsteller selbst zu tragen.