| Für's Auto |
Klasse B, Mindestalter 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre. Damit dürft ihr fast alles fahren, was 3 oder 4 Räder hat. Es darf nur nicht schwerer sein als 3500 Kilogramm. Außerdem dürft Ihr alle Anhänger ziehen, die nicht unter die Klasse BE fallen. Die Führerscheinklassen L, M und S sind inbegriffen.
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| Anhänger |
Klasse BE, Mindetalter 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre, Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Für Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse nicht größer ist als 750 Kilogramm, genügt immer die Klasse B. Liegt die Gesamtmasse darüber, müsst ihr ein bisschen rechnen:
- die zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger addieren: Liegt die Summe über 3500 kilogramm, benötigt man die Klasse BE.
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mit der Leermasse des Autos vergleichen: Ist die zGM des Anhängers größer, ist ebenfalls die Klasse BE erforderlich.
Die genannten Gewichtsangaben findet ihr im jeweiligen Fahrzeugschein.
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| Motorrad |
Klasse A1, Mindestalter 16 Jahre Leichtkrafträder (125er, 80er), bis zum 18. Lebensjahr begrenzt auf 80 km/h
Klasse AB, Mindestalter 18 Jahre Die Leistung des Motorrads ist für die ersten 2 Jahre begrenzt auf 34 PS, danach fällt die Begrenzung automatisch weg.
Klasse AU, Mindestalter 25 Jahre Von Beginn an keine Leistungsbeschränkung
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| Roller |
Klasse M, Mindestalter 16 Jahre Roller oder Moped, 50 Kubik-Motor, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
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| Traktor |
Klasse L, Mindestalter 16 Jahre Die nicht ganz so schweren Traktoren bis 32 hm/h Höchstgeschwindigkeit
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| Quad |
Klasse S, Mindestalter 16 Jahre Quads und Leicht-PKWs bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
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| Mofa |
Mindestalter 15 Jahre |